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Das Wichtigste zur Fahrzeug-Haftpflichtversicherung
No CommentsKein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung. Diese ist in Deutschland ein Muss, übrigens gilt das auch für die meisten anderen Europäischen Ländern. Die Kfz Versicherung deckt Schäden, die einem anderen beispielsweise durch einen Zusammenstoss verursacht werden. Dann haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Eigentümer des Fahrzeuges. Sogar in jenem Fall, in dem ihn keine Schuld am Unfall trifft. So kann sich der Gesetzgeber sicher sein, dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigen Ansprüche durchsetzen kann und diese nicht bei grösseren Schäden an den finanziellen Grenzen des Verursachers scheitern. Da eine solche Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist und sogar ein Erfordernis darstellt, damit ein Fahrzeug überhaupt eine Zulassung bekommt, sind die Versicherungsgesellschaften im Gegenzug angehalten, den Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Nur in speziellen Fällen ist es ihnen gestattet, einen solchen Antrag abzulehnen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst mehrere Arten von Schäden. Im Vordergrund stehen dabei Personenschäden (bis zu 7,5 Mio. € pro Schadensfall), wie z.B. Kosten für die Heilung, Vermögensschäden, sowie Sachschäden. Meistens sind das Reparaturkosten. Die Versicherung schützt allerdings nicht den betroffenen Lenker.
Die Versicherungsprämie berechnet sich aufgrund von verschiedenen Faktoren. Ausschlaggebend ist dabei zum einen das Fahrzeug an sich. Dann spielt die sogenannte Regionalklasse eine Rolle. Also der Ort, wo die Zulassung erfolgte. Die Versicherer stützen sich dabei auf Statistiken, die über die Schadenhäufigkeit in einer Region Aufschluss geben. Ausserdem gibt es weitverzweigte Systeme, mit welchen die Versicherer den Fahrzeughaltern Vergünstigungen gewähren. So erhält eine günstigere Versicherungsprämie, wer den Führerschein schon lange hat möglichst nie einen Unfall hatte. Dagegen sind die Prämien höher, wenn es häufig zu Schadensfällen kommt. Wie alt das betreffende Fahrzeug ist hat ebenso einen Einfluss wie die Anzahl zurückgelegter Kilometer pro Jahr. Das Versicherungsunternehmen kann das Beitragsmodell weitgehend selbst bestimmen. Es kann daher schwierig sein, einzelne Angebote miteinander zu vergleichen.
In der Regel wird ein Fahrzeug auf jene Person in einem Haushalt eingelöst, welches den Führerschein schon am längsten hat. Bei unerfahrenen oder jungen Haltern kostet die Versicherung am meisten. Der Versicherer ist einem Opfer grundsätzlich immer zur Leistung verpflichtet. Auch dann, wenn der Versicherte fahrlässig gehandelt hat. Und auch bei Trunkenheit ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet. Dann aber kann sie auf den Versicherungsnehmer Rückgriff nehmen. Genauso verhält es sich, wenn ein Kunde der Versicherungsgesellschaft falsche Angaben liefert, oder die Versicherungsprämie nicht bezahlt hat. Hier darf die Versicherung ihren Versicherten nicht bloss mit einem Prämienzuschlag bestrafen, sondern sogar den Vertrag ausserordentlich kündigen. Der Versicherte seinerseits kann einen Vertrag beendigen, wenn er zum Beispiel sein Fahrzeug verkauft. Und es besteht ein Recht zur Vertragsauflösung, wenn die Beiträge heraufgesetzt werden und weiter auch im einzelnen Schadensfall.
Nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses gilt die sogenannte Nachhaftung. Das bedeutet, dass ein Versicherungsunterhmen auch nach dem Ende eines Vertrages weiterhin für einen weiteren Monat haftbar ist.
