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Auf der Höhe der Zeit – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechtefreie Musik im Web.
No CommentsDie Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) – moechten Sie etwas ansehen müssen Sie loehnen!
Wer hat ihn noch nicht gesehen, den Text auf einem namhaften Netz der Netze-Musik und Videoportal der aussagt, dass das gewuenschte Musikstueck in Ihrem Land unglücklicherweise nicht zur Verfügung steht. Verblüfft hat sich schon so mancher gefragt, weshalb dieses Musikvideo absolut nicht für das eigene Land geeignet scheint. Doch das ist durchaus nicht so. Dass Musik-Portale einige Videos in Deutschland oder in diversen anderen Ländern ueberhaupt nicht präsentieren dürfen, hat einen ganz anderen Grund. Und wie so oft ist es das Bare, was den bedrückten Anwender, das gewünschte Musikstück vorenthält. Allerdings nicht nur wer im Web auf namhaften Internetseiten Musikvideos ansehen möchte, sondern ein jeder der Lieder für wirtschaftliche Gelegenheiten nutzt, wie z.B.: in einer Disco oder einer oeffentlichen Veranstaltung muss Gebühren hierfuer entrichten. Die für die Gebühren in der Bundesrepublik Deutschland zuständige Verwertungsgesellschaft heißt GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) handelt dabei wie die Gebühreneinzugszentrale und geht vorerst einmal davon aus, dass jeder Kuenstler und Musiker und jedes Musikstück mit GEMA-Gebuehren belegt ist. Auch Kritik aus den eigenen Reihen muss die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) in der Zwischenzeit einstecken. Immer höhere Gebühren für die Autoren und durchaus nicht zuletzt „GEZ-Methoden“, wenn Kindertageseinrichtung für vervielfaeltigte Notenblätter zahlen sollen, werden ihr vorgeworfen. Um dennoch in den Genuss von guter Musik zu kommen, gibt es die Opportunität auf Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechtefreie Musik zurückzugreifen.
Kunst ohne Gebühren – GEMA-Freie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Tonkunst im WWW
Um den Gebühren zu entkommen und ihre Tonkunst ohne Gema-Gebuehren anzubieten haben sich Netaudios im Netz gebildet, wo Gemafreie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Kunst angeboten wird. Ein Künstler, der auf die “Hilfe” der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verzichtet und kein Teilnehmer ist, kann die Rechte seiner Musikstuecke selbst verkaufen oder die Musikstuecke kostenlos zur Verfügung stellen. Das Werk des Musikers und Autors wird für die gesamte Dauer der Schutzzeit von siebzig Jahren ohne jeglichen Anspruch auf Bezahlung in der gesamten Welt der breiten Oeffentlichkeit unumkehrbar zur Verfügung gestellt. Bei einem nachtraeglichen Eintritt des Kuenstlers in die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist es für die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nicht möglich, für diese Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechtefreie Musikvideos Gebühren zu verlangen. Ist der Musiker bereits Teilnehmer der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), ist es ihm in keiner Weise möglich Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechtefreie Tonkunst zu veröffentlichen, da er mit seinem Beitritt der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) das Recht gibt Gebühren für alle seine oeffentlich gemachten Lieder, analog wie ein Inkasso-Berieb, einzufordern. Der Vorteil bei der Inanspruchnahme von Gemafreie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Musik ist, dass diese in den Medien ohne Zahlung einer GEMA-Gebuehr benutzt werden darf. Auch kann GEMA-Freie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Musik von anderen Musikern zur Weiterverwendung verwendet werden. Bei Fernsehfilm oder Videoproduktionen wird Gemafreie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Tonkunst nicht des Öfteren verwendet, da durch die Regelungen, in diesem Fall auch das Video oder der Fernsehfilm der breiten Oeffentlichkeit total ohne jegliche Gebühr zur Verwendung gestellt werden muss.
Andere Länder haben sich mit den für sie verantwortlichen Verwertungsgesellschaften zeitig geeinigt, sodass viele Musikstücke und Filme auf den berühmten Web-Angeboten neuerlich einzusehen sind und beileibe nicht der allzu prominente Spruch erscheint, der besagt, dass das gewünschte Musikvideo leider Gottes in ihrem Land ganz und gar nicht verfügbar ist.Published on · Filed under: Uncategorized;
